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Ausbildung
Jeder, der zur Feuerwehr kommt, beginnt als Feuerwehrmann-Anwärter. Die Ausbildung zum Truppmann der Freiwilligen
Feuerwehr, die grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Jahre der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr abzuschließen ist, teilt sich in drei Abschnitte:
· Feuerwehr-Grundausbildung -Teil 1-
Unter der Leitung des Bereichsausbildersprechers und den methodisch und didaktisch geschulten Bereichsausbildern
werden den Feuerwehrmann-Anwärtern grundlegende Kenntnisse vermittelt. Diese 80-stündige Feuerwehr-Grundausbildung wird in den drei Fachbereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Erste Hilfe
durchgeführt. Die erworbenen Kenntnisse werden alle Anwärter vor einer Prüfungskommission (Bereichs- und Wehrführer sowie Bereichsausbilder) nach Abschluss des Lehrgangs bei einer Abnahme (Prüfung) in
schriftlicher und praktischer Form unter Beweis stellen.
· Ausbildung in der Wehr
Die Anwärter müssen ihre, im Grundausbildungslehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, innerhalb der
30-stündigen Ausbildung in der eigenen Wehr festigen.
· Grundausbildungslehrgang -Teil 2-
Wie schon in Teil 1 werden die Anwärter in diesem Lehrgang, der fünfzig Stunden dauert, auf die vor einer
Prüfungskommission aus Beamten der Berufsfeuerwehr und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr in der Landesfeuerwehrschule abzulegende Truppmannprüfung vorbereitet. Die von den Anwärtern in den
vorangegangenen Ausbildungsabschnitten erworbenen Kenntnisse werden in diesem Ausbildungslehrgang wiederholt und erweitert.
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